Wiederkehrende Überprüfung der gesamten Erdgasanlage (Gasleitung, Gasgeräte, Verbrennungsluftnachweis) – gemäß §12 Burgenländischem Gassicherheitsgesetz – Bgld. GSG 2008
Nicht nur das Erdgas Heizgerät braucht eine regelmäßige Wartung, sondern auch die gesamte Erdgasanlage muss gemäß Burgenländischem Gassicherheitsgesetz alle 12 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.
Leistungsumfang
Die Sicherheitstechnische Prüfung umfasst folgende Leistungen:
- Druckprüfung der Erdgasleitung von der Hauptabsperrung bis zum Erdgasgerät
- Überprüfung des Anlagenbetriebsdruckes
- Überprüfung der Leitungsführung inklusive Leitungsbefestigungen
- Überprüfung der vorschriftsmäßigen Belüftung verdeckter Leitungen
- Überprüfung auf Korrosionsschäden der sichtbaren Rohrleitungen
- Überprüfung und Funktionskontrolle der Absperrarmaturen
- Kontrolle der Zugänglichkeit der Hauptabsperreinrichtung
- Überprüfung auf unzulässige mechanische Belastung der Erdgasleitung
Bei raumluftabhängigen Erdgasgeräten bis 50KW mit Strömungssicherung wird zusätzlich die ordnungsgemäße Verbrennungsluftzuführung überprüft. Sollten wir im Zuge dieses Sicherheitschecks Mängel an Ihrer Anlage feststellen, so werden Sie im Zuge einer Nachbesprechung auf diese Mängel hingewiesen.
Zur Behebung der Mängel ist von Ihnen ein konzessionierter Gas-Wasserinstallationsbetrieb beizuziehen.
Erstellung eines Prüfbefundes
Die Überprüfung Ihrer gesamten Anlage wird auf einem Prüfprotokoll dokumentiert. Die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung wird von uns mit einem Prüfbefund bestätigt, welcher Ihnen zur Aufbewahrung (bei der Erdgasanlage) übergeben wird. Die Zweitschrift des Prüfbefundes werden wir für Sie direkt an den Netzbetreiber Netz Burgenland Erdgas GmbH übermitteln.